BGH Karlsruhe entscheidet zugunsten eines Spielsüchtige
Der Bundesgerichtshof (BGH) Karlsruhe hat am vergangenen Donnerstag entschieden, dass ein Casino, dass die Sperre eines Spielsüchtigen vorzeitig aufhebt ohne den Fall zuvor genau zu überprüfen für die Schulden des Spielsüchtigen aufkommen muss. Aufgrund dieses Urteils sieht sich das Casino Baden-Baden jetzt mit einer Zahlung von etwa € 247,000 konfrontiert.
Im Jahr 2004 ist ein Spielsüchtiger an das Casino herangetreten um sich sperren zu lassen. Der Casinobetreiber fackelte nicht lang und verhängte eine Sperre für 7 Jahre. Knapp 2 Jahre später trat der Mann erneut an das Casino heran und hat in einer e-mail die Aufhebung der Sperre gefordert. Nachdem das Casino überprüfte, ob im Zahlungsverkehr des Mannes Probleme aufgetreten sind, hebte der Glücksspielanbieter die Sperre einfach wieder auf, allerdings mit fatalen Folgen. Der Mann begann wieder zu spielen und verlor im Laufe von 1 1/2 Jahren € 247, 000 am Roulettetisch.
Der Fall ging vors Gericht, da die Ehefrau des Mannes das Casino auf Schadenersatz verklagte. Sie sah sich im Recht, da der Betreiber die Spielsperre aufgehoben hatte, ohne den Fall genau zu überprüfen. Vom Landgericht Baden-Baden und dem Oberlandesgericht Karlsruhe wurde die Klage der Ehefrau abgelehnt. Die Gerichte entschieden, dass in dem vorliegenden Fall dem Casino keine Schuld zukommt. Dennoch ging der Fall in die dritte Instanz vor das BGH. Das Gericht gab der Klägerin Recht, weil es der Meinung ist, dass der Casinoanbieter keine ausreichende Prüfung des Falls vorgenommen hat. Das Casino hätte lediglich ein Sachverständigengutachten verlangen müssen, was nicht der Fall war. Deshalb ist der Spielbank eine gewisse Schuld zuzusprechen weshalb das Casino die Schulden des Spielsüchtigen bezahlen muss.






