Das Anbieten von Sportwetten und Glücksspielen im Internet kann teuer werden

Die Lotto-Toto GmbH hatte beim Magdeburger Landgericht eine Klage gegen 11 Unternehmen eingereicht, die im Internet Sportwetten und Glücksspiele wie zum Beispiel Black Jack und Roulette, angeboten haben.

Bei den Angeklagten handelte es sich um Firmen und Personen, die ihren Sitz in Malta, Großbritannien, aber auch Deutschland haben und ihren Service auch Deutschen Kunden angeboten haben. So wurde am vergangenen Mittwoch, am 9.März 2011 durch das Landgericht Magdeburg der Klage stattgegeben und das Anbieten von Sportwetten und Glücksspielen in der Onlineumgebung verboten.

Darüber hinaus entschied man, dass die angeklagten Unternehmen, ihre Umsätze offenlegen und der Lotto Toto GmbH möglicherweise Schadensersatz zukommen lassen müssen. Ob das Urteil rechtskräftig wird bleibt abzuwarten. Den Angeklagten bleibt ein ganzer Monat nach Erhalt des Urteils, um gegen das Urteil Berufung einzulegen.

Zur Begründung nannte man unter anderem, das Handeln der Angeklagten sei nicht mit dem Deutschen Glücksspielstaatsvertrag zu vereinbaren, da dieser verbietet in Deutschland öffentlich Glücksspiele via Internet anzubieten. Das Verbot gilt auch für Unternehmen, die ihren Sitz im Ausland haben. Dieses Internetverbot steht im Einklang mit dem Deutschen Grundgesetz und den EU Gesetzen und verfolgt hauptsächlich das Ziel gefährdete Spieler vor Spielsucht zu schützen und das Angebot an Spielen zu begrenzen.

Eine nicht-Einhaltung der Entscheidung des Landgerichts kann teuer werden. Es muss mit einer Strafe von bis zu 250.000 Euro oder gar einer Haftstrafe von bis zu 6 Monaten gerechnet werden.