Der Tod von Amy Winehouse wird auch bei den Buchmachern zum Thema
Die Musikwelt war erschüttert, als am vergangenen Samstag die Nachricht vom Tod der britischen Soulsängerin um die Welt ging. Über die Ursachen über den Tod der 27-Jährigen wird noch immer spekuliert. Auch wenn Drogen- und Alkoholkonsum immer wieder zum Problem der Sängerin wurden, sollen toxikologische Tests Aufschluss darüber bringen, ob diese Suchtmittel letztendlich tatsächlich ihren Tod ausgelöst haben.
Genauso unklar wie die Todesursache ist derzeit auch, was mit dem Vermögen von Amy Winehouse passieren wird und das interessiert dieser Tage nicht nur die Familienmitglieder und Freunde der Künstlerin, sondern auch Buchmacher, die Wetten zum Thema annehmen. In ihrer ganzen Karriere gelang es der Sängering zwar nur 2 Alben zu produzieren, doch diese bescherten ihr Einnahmen im zweistelligen Millionenbereich. Und auch posthum ist damit zu rechnen, dass das Vermögen der Verstorbenen noch weiter ansteigen wird.
Wie ihr Vater Mitch Winehouse verlauten ließ, möchte er eine Stiftung für Alkohol-und Drogenabhängige im Namen seiner Tochter ins Leben rufen, wofür er vermutlich einen Teil ihres Vermögens verwenden wird. Darüber hinaus kommen ihre Nichte, ihre Mutter, ihr Bruder und vielleicht auch Freunde als Erben in Frage. Die große Frage in den Medien und bei den Wettanbietern ist aber, was mit Blake Fielder-Civil passiert mit dem Amy Winehouse zwei Jahre lang verheiratet war. Dieser befindet sich derzeit unter anderem wegen Einbruchs im Gefängnis und wird häufig für die zahlreichen Abstürze im Leben der Soulsängerin verantwortlich gemacht.
Fest steht, dass Amy Winehouse schon frühzeitig ein Testament verfasst hat in dem sie darlegt, an wen im Falle ihres Todes ihr Hab und Gut gehen soll. Details aus ihrem Testament sind bisher nicht an die Öffentlichkeit geraten, doch Gerüchten zufolge soll sie dieses nach der Scheidung von Blake Fielder-Civil abgeändert haben. Dennoch brach der Kontakt der beiden auch nach der Scheidung nicht vollkommen ab, weshalb zu Recht fraglich ist, ob der Ex-Gatte wirklich nichts vom Vermögen der Künstlerin abbekommen wird.






