Deutsche Klassenlotterie Berlin zahlt zweites Bußgeld wegen verbotener Werbung
Die Deutsche Klassenlotterie Berlin AöR (DKLB) muss ein Bußgeld in Höhe eines sechsstelligen Betrags zahlen, weil das Unternehmen eine Werbung schaltete, die rechtswidrig war. Bereits vor zwei Jahren sah man in Berlin eine Werbung der DKLB, auf der offensichtlich auf die Höhe des Jackpotbetrags hingewiesen wurden, was rechtswirdrig ist und somit verboten wurde. Trotz des Verbots schaltete das Unternehmen die Werbung noch bis Ende Oktober 2010.
Das alles spielte sich unter den Augen der Berliner Behörden ab, die zwar von dem Verbot von vor zwei Jahren wusste, der Lotterie aber dennoch sogar einen Freibrief ausstellte. Der Glücksspielaufsicht des Landes Berlin und der Berliner Senat beobachteten das Treiben des Glücksspielunternehmens ohne einzugreifen. Die DKLB versuchte diesen Betrag vor dem Berliner Zivilgericht zu seinem Vorteil zu verwenden, doch diese Masche zog nicht. Das Hervorheben des Jackpotbetrags in einer Werbung um gezielt Kunden anzuziehen gilt als rechtswidrig, weshalb man mit einem Ordnungsged rechnen musste.
Nachdem im März 2011 schon das Berliner Kammergericht den Betreibern des Unternehmens, Hansjörg Höltkemeier und Hans-Georg Wieck, ein Bußgeld in Höhe von € 100.000 auferlegt hatte, weil man sich dem Verbot widersetzte, entschied nun auch das Landgericht Berlin, dass sich die DKLB rechtswidrig verhalten hat und fordert ein Bußgeld in Höhe von € 150.000.
Ganz nachzuvollziehen ist die Weiterführung der Werbeaktion nicht, da man nach dem Verbot von vor zwei Jahren mit einer Strafe rechnen musste. Auch nicht nachzuvollziehen ist das stillschweigende Verhalten der Berliner Behörden über die Aktion. Doch da es sich bei der DKLB um ein Unternehmen handelt, dass im Besitz des Landes Berlin ist, wird das Bußgeld im Grunde in die eigene Tasche bezahlt. Vielleicht ist das eine Erklärung für das nachlässige Kontrollverhalten der Behörden und das hartnäckige Verhalten der DKLB.






