Europäischer Gerichtshof kippt staatliches Monopol für Glücksspiel und Sportwetten in Deutschland

Europäischer GerichtshofWär hätte das noch für möglich gehalten, dass der Europäische Gerichtshof seine vor zwei Jahren getroffene Entscheidung zurücknimmt und gestern in Luxemburg das staatliche Monopol für Glücksspiel und Sportwetten in Deutschland für unzulässig erklärte.

Dem Glücksspielstaatsvertrag wurde im Jahr 2008 vom Europäischen Gerichtshof mit der Auflage, die Spielsucht zu unterbinden und Glücksspielwerbung zu limitieren, statt gegeben.

Dieser erklärte aber nun, dass das staatliche Monopol Deutschlands in den meisten Formen des Glücksspiels ungerechtfertigt ist und sofort beendet werden muss, da es weder einheitlich noch systematisch angewendet wird.

Nach den deutschen Vorschriften konnten bisher nur die 16 Bundesländer Deutschlands bzw. die von ihnen betriebenen Glücksspielunternehmen, das Glücksspiel anbieten. Eine Reihe von privaten Glücksspielanbietern bestritten die deutsche Herrschaft und argumentierten, dass es widersprüchlich sei, weil der Staat ein Monopol für die meisten Formen des Glücksspiels halte, aber nicht für andere Formen, wie zum Beispiel für Spielautomaten und Casinos.

Zudem entgingen den deutschen Sportvereinen Werbeeinnahmen in Millionenhöhe und viele Glücksspielanbieter, wie Bwin und Tipp24, flüchteten ins Ausland. Ganz peinlich waren auch die ausgetragenen Championsleague-Spiele in München, als der AC Mailand und Real Madrid jeweils die Auflage bekamen, nur Trikots ohne Glücksspielwerbung zu tragen.

Nun hat Deutschland endlich die Chance das Glücksspiel richtig anzupacken und Geld in die Kassen aller zu spülen und den Glücksspielmarkt gesund zu stoßen.