Neuwahl des Landtags in Schleswig-Holstein schon im Jahr 2012 verängstigt Glücksspielwelt

Schleswig HolsteinNur ein Jahr nach dem der Landtag in Schleswig-Holstein neu gewählt wurde und sich die neue Regierung gegen den Glücksspielstaatsvertrag entschieden hatte, teilte das Landesverfassungsgericht mit, dass ein Teil des Landtagswahlrechts verfassungswidrig ist.

Das Fazit ist, dass die Bürger bereits im Jahr 2012, statt des regulären Waltermins im Jahr 2014, zur Wahlurne gebeten werden und ein neuer Landtag gewählt werden muss.

Zudem muss bis zum Mai des nächsten Jahres ein neues Wahlrecht verabschiedet werden, da die Wahlgleichheit bei der letzten Wahl verletzt wurde. Die CDU und FDP hatten damals die Landtagswahl nur durch 3 Überhangsmandate gewonnen, was von der Opposition angefochten wurde.

Sie sind der Meinung, dass dadurch das Wahlergebnis verzerrt und der Wille der Wähler nicht durchgesetzt wurde.

In der Glücksspielbranche teilen sich nun die Meinungen, da befürchtet wird, dass der Glücksspielstaatsvertrag nun doch nicht zum Jahr 2012 gekippt und Deutschland auch weiterhin darauf pochen wird.

Sollte es dazu kommen das sich mindestens 4 Bundesländer gegen diesen aussprechen werden, wird der Glücksspielstaatsvertrag und das damit verbunde Monopol gekippt.

Öffnet Deutschland den Glücksspielmarkt und folgt den Nachbarn wie Frankreich und England, könnten die Einnahmen zum stopfen des Steuerlochs verwendet werden und Deutschland aus der derzeitigen Krise verhelfen.