Oberverwaltungsgericht NRW: Übertragung der Lottoziehungen nicht rechtens

LottoSeit 1965 schon können TV-Zuschauer am Bildschirm die Ziehung der Lottozahlen mitverfolgen. Es ist allerdings fraglich, ob das auch in Zukunft der Fall sein wird. Das Oberverwaltungsgericht des Landes NRW in Münster kam nun zu dem Entschluss, dass diese Prozedur nicht rechtens sei. Zur Rechtfertigung dieses Entschlusses führte das Gericht aus, dass es glaubt, die Lotterieshows und die Übertragung der Lottoziehungen seien nicht mit den "Zielen der Suchtprävention vereinbar".

Darüber hinaus übte das Gericht auch Kritik an Lotto-Werbung und insbesondere an Jackpot-Kampagnen.

Zum Thema meldete sich nun der Präsident der Staatlichen Lotterieverwaltung Bayern und Federführer des Deutschen Lotto- und Totoblocks, Erwin Horak, zu Wort. Er sagte, dass die Lottoziehungen auch in Zukunft im Fernseher übertragen werden. Das würde man seit Jahren schon so machen, um vor allem die Transparenz zu gewährleisten. In Bezug auf die Kritik an der Werbung sagte er, es handele sich dabei im Grunde um einen Appell an die Bundesländer, die Werbebestimmungen im neuen deutschen Glücksspielstaatsvertrag ausreichend zu definieren.

Es scheint also auch in Zukunft weiterhin Lottoziehungen im Fernsehen zu geben.