Schleswig-Holsteins Regierung hält trotz Kritik aus den Reihen der Opposition an Glücksspielgesetz fest

Schleswig-HolsteinDeutschland wurde von dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) im September des vergangenen Jahres aufgefordert, seinen Glücksspielstaatsvertrag neu zu formulieren. Anfang April kam es daraufhin zum Treffen der Ministerpräsidenten, die sich auf Eckpunkte geeinigt haben und ein weiteres Treffen für Juni geplant hatten, an dem man endgültig über den Vertrag abstimmen wollte. Bis auf Schleswig-Holstein waren alle Bundesländer mit den Eckpunkten zufrieden, was das Norddeutsche Bundesland dazu veranlasste, ein eigenes Gesetz zu formulieren. Dieses wurde Anfang des Monats von der Europäischen Kommission akzeptiert.

In der vergangenen Woche fand in Kiel zudem ein Parteitag statt, während dessen unter anderem erneut über den Gesetzesentwurf gesprochen wurde. Auch wenn die Regierungsführung weiterhin am eigenen Gesetz festhalten will und private Lizenzen an Glücksspielanbieter vergeben will, hofft man dennoch darauf, dass andere Länder nachziehen und der Alleingang verhindert werden kann. Hoffnung dazu besteht, vor allem weil äußerst unwahrscheinlich ist, dass die EU dem sehr restriktiven Vorschlag der anderen Bundesländer zustimmen wird.

Die Schleswig-Holsteinische Opposition hingegen hofft darauf, dass man eine Gesamtdeutsche Einigung finden wird. Die SPD warnt vor allem vor den sozialen Folgen und ist der Meinung eine Öffnung des Marktes würde ein Anstieg der Zahl der Spielsüchtigen zur Folge haben. Die Grünen halten Gewinne von bis zu € 60 Millionen für utopisch, den sich die CDU und FDP von der Öffnung des Marktes versprechen. Grundsätzlich unterstützen sie das vorgelegte Gesetz von CDU und FDP, fordern aber gleichzeitig ein zusätzliches Spielhallengesetz, da Spielhallen als besonders gefährlich, in Bezug auf die Entstehung von Spielsucht, gelten.

Ganz egal, was die anderen 15 Bundesländer entscheiden werden, die Regierung Schleswig-Holsteins wird an ihrem Gesetz festhalten und Glücksspiellizenzen an private Glücksspielanbieter vergeben.