Sportwettenanbieter - SC Freiburg darf weiterhin für TIPICO werben

TipicoKurz vor der Ministerpräsidentenkonferenz in Berlin, bei der voraussichtlich über den neuen Deutschen Glücksspielstaatsvertrag abgestimmt werden wird, in dem auch die Werbebestimmungen für Sportwettenanbieter neu geregelt werden, wurde ein Urteil getroffen, dass die Bandenwerbung eines privaten Sportwettenanbieters im Stadion des SC Freiburg betrifft.

Beim SC Freiburg konnte man seit Anfang 2011 Bandenwerbung für den Sportwettenanbieter Tipico sehen. Das Problem an der ganzen Sache, der aktuelle Glücksspielstaatsvertrag verbietet private Sportwettenanbieter, da der Staat das Sportwettenmonopol inne hat. Die Situation klingt eindeutig, ist sie aber seitdem der Europäische Gerichtshof (EuGH) den Glücksspielstaatsvertrag im Oktober 2010 für nichtig erklärt hatte, nicht mehr.

Sich auf das Urteil des EuGH berufend, beantragte der Fußballverein im Januar beim Karlsruher Regierungpräsidium eine Genehmigung für die Bandenwerbung. Die Beantragung blieb jedoch erfolglos und darüber hinaus verhängte die Behörde ein Zwangsgeld in Höhe von € 15.000, denn bereits in 2006 wurde dem SC Freiburg ein Zwangsgeld angedroht und zwar ebenfalls wegen unerlaubter Werbung.

Der Verein wollte das nicht auf sich sitzen lassen und klagte gegen die Verhängung des Zwangsgeldes. In einem Eilverfahren wurde dem SC Freiburg Recht gegeben, denn das Regierungspräsidium versäumte es, das Zwangsgeld zu Saisonbeginn 2011/2012 erneut anzudrohen. Auch in Bezug auf die Werbung bekam der Verein erstmal Recht, denn der Staat duldet derzeit private Sportwettenanbieter. Deshalb kann er im Grunde nicht verbieten, dass diese für Ihren Service werben.

Es wird sich zeigen wie sich der Fall letzten endes entwickelt. Durch den neuen Deutschen Glücksspielstaatsvertrag ist es Tipico und anderen privaten Sportwettenanbietern in Zukunft vielleicht sogar möglich, eine der 20 Lizenzen in Deutschland zu bekommen, die zur Vergabe vorgesehen sind. Damit wäre es Tipico gestattet legal seinen Service anzubieten und legal dafür zu werben.