Tipp24 SE einen Schritt weiter
Nachdem der Europäische Gerichtshof den Deutschen Glücksspiel-Staatsvertrag im September 2010 für nichtig erklärte, begannen die Diskussionen über einen neuen Vertrag, der 2012 in Kraft treten soll. Eine Entscheidung des Verwaltunggerichts in Chemnitz vom 03. März 2011 könnte eventuell richtungsweisend für den neuen deutschen Glücksspielstaatsvertrag sein.
Die Tipp 24 SE, ein 1999 gegründetes sehr erfolgreiches Unternehmen im Online Glücksspiel-, Lotterie- und Unterhaltungssektor, bot bis zum Inkrafttreten des Glücksspielvertrags im Januar 2009 ihren Online Glücksspielservice innerhalb Deutschlands an. Während sich sein Service innerhalb Deutschlands derzeit auf die Spieleplattform www.tipp24games.de beschränkt, ist das Unternehmen nach wie vor im Online Glücksspielgeschäft und hier vor allem im Lotteriebereich, tätig, indem es mit Partnerorganisationen in Spanien, Italien und Großbritannien zusammenarbeitet. Ziel von Tipp 24 SE ist es nach der endgültigen Klärung der Rechtslage, auch in Deutschland wieder als Spielevermittler tätig zu sein.
Ein großer Schritt in diese Richtung wurde vergangene Woche gemacht, da das Landesgericht in Chemnitz einer Klage des Unternehmens stattgegeben hat. Nachdem das Landgericht Halle dem Unternehmen bereits Ende 2010 innerhalb Sachsen-Anhalts die Online Vermittlung von Lotterien zugestanden hat, zieht nun auch Sachsen nach.
Zwei weitere wichtige Entscheidungen wurden getroffen. Zum einen wurde das Werbeverbot für Lotterien aufgehoben und auch das Regionalitätsprinzip ist nicht mehr gültig. Die Entscheidungen über die Lotterievermittlung ist nun nicht mehr reine Ländersache und nun können auch Vermittler ihre Tippscheine bei Lotteriegesellschaften außerhalb des eigenen Bundeslandes einreichen.
Der Vorstandsvorsitzende der Tipp 24 SE zeigte sich sehr erfreut über das Urteil und hofft, dass die Ministerpräsidenten bei der Ausarbeitung des neuen Glücksspielstaatsvertrages die getroffenen Gerichtsentscheidungen berücksichtigen werden. Kleine Schritte wurden bisher gemacht, doch bis zur endgültigen Gesetzesvorlage wird wohl noch die ein oder andere Diskussion zu führen sein.






